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   BVerwG, 02.07.1970 - II C 101.67   

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BVerwG, 02.07.1970 - II C 101.67 (https://dejure.org/1970,1765)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1970 - II C 101.67 (https://dejure.org/1970,1765)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1970 - II C 101.67 (https://dejure.org/1970,1765)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung von Beihilfe - Voraussetzungen der Beihilfegewährung in einem in den Beihilfevorschriften nicht genannten Fall - Gewährung von Beihilfe für die ärztlich verordnete Anschaffung eines Dreirads besonderer Bauart für die Tochter des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1970 - II C 101.67
    Beihilfevorschriften des Bundes - der Konkretisierung der Fürsorgepflicht dienen, weder modifiziert noch im Sinne einer neuen, ausschließlichen Anspruchsgrundlage ersetzt wird (BVerwGE 19, 48 [56]).

    (vgl. BVerwGE 19, 48 [55]; 22, 160 [163/164]; 27, 189 [191, 193, 195]).

  • BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1970 - II C 101.67
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung wiederholt die Auffassung als unrichtig bezeichnet, Fürsorgeleistungen in Gestalt von Beihilfen dürften nur nach Maßgabe der jeweils geltenden Beihilfevorschriften bewilligt werden und ein Anspruch auf solche Leistungen könne nicht unmittelbar aus dem Grundsatz der Fürsorgepflicht des Dienstherrn hergeleitet werden (BVerwGE 22, 160 [163]; 27, 189 [191]).

    (vgl. BVerwGE 19, 48 [55]; 22, 160 [163/164]; 27, 189 [191, 193, 195]).

  • BVerwG, 12.06.1967 - VI C 28.67

    Anforderungen an das Vorliegen der Beihilfefähigkeit einer Jodkur - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1970 - II C 101.67
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Rechtsprechung wiederholt die Auffassung als unrichtig bezeichnet, Fürsorgeleistungen in Gestalt von Beihilfen dürften nur nach Maßgabe der jeweils geltenden Beihilfevorschriften bewilligt werden und ein Anspruch auf solche Leistungen könne nicht unmittelbar aus dem Grundsatz der Fürsorgepflicht des Dienstherrn hergeleitet werden (BVerwGE 22, 160 [163]; 27, 189 [191]).

    (vgl. BVerwGE 19, 48 [55]; 22, 160 [163/164]; 27, 189 [191, 193, 195]).

  • BVerwG, 24.02.1966 - VIII C 276.63

    Beihilferechtlicher Begriff des angemessenen Umfanges notwendiger Aufwendungen

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1970 - II C 101.67
    Die neuere Entwicklung lasse sogar eher eine gegenläufige Tendenz erkennen; (zu vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1966 - BVerwG VIII C 276.63 -).
  • VG Darmstadt, 13.05.2015 - 1 K 491/13

    Die Klägerin, eine 1975 geborene, bei dem Finanzamt A-Stadt tätige Beamtin,

    Fürsorgepflichtwidrig kann das Unterlassen einer entsprechenden Regelung namentlich dann sein, wenn die Versagung der Beihilfefähigkeit bestimmter Aufwendungen dem Gebot gleichmäßiger Fürsorgegewährung zuwiderläuft (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 02.07.1970 - II C 101.67 -, abgedruckt in ZBR 1971, S. 23).
  • BVerwG, 28.05.1973 - II B 15.73

    Unterscheidung von Krankenhausbehandlung und Sanatoriumsbehandlung -

    In Anknüpfung an die schon oben dargelegte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Bedeutung der Beihilfevorschriften als bloßer Konkretisierung der durch Gesetz begründeten Fürsorgepflicht hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, daß die Rechtmäßigkeit der Beihilfegewährung nicht allein an den auf die generelle Ermessensbindung der nachgeordneten Behörden gerichteten Beihilfevorschriften zu messen ist, sondern letztlich an der - individuellen - Fürsorgepflicht gegenüber dem jeweiligen (abstrakt) Beihilfeberechtigten und ferner an der die Gleichbehandlung gebietenden Verfassungsnorm des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG -, und daß daher die Versagung einer Beihilfe rechtswidrig, weil ermessensfehlerhaft ist, wenn sie zwar der in den Beihilfevorschriften vorgesehenen generellen Ermessensbindung entspricht, aber im Einzelfall gleichwohl der Fürsorgepflicht nicht genügt oder dem aus Art. 3 Abs. 1 GG herzuleitenden Gebot gleichmäßiger Fürsorgegewährung deshalb zuwiderläuft, weil die Beihilfefähigkeit vergleichbarer anderer Aufwendungen in den Beihilfevorschriften anerkannt wird und kein sachlicher Rechtfertigungsgrund für die unterschiedliche Behandlung besteht (Urteil des Senats vom 2. Juli 1970 - BVerwG II C 101.67 - [Buchholz 238.91 Nr. 4 BhV Nr. 3] mit Hinweis auf BVerwGE 19, 48 [55]; 22, 160 [163 f.]; 27, 189 [191 ff.]; ferner BVerwGE 37, 57).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1993 - 2 A 11607/92

    Spinocerebellare Ataxie; Beihilfefähigkeit eines Rollstuhlzuggerätes

    Aufgrund dieser Erwägungen ist der Dienstherr auch bei Aufwendungen, die in solchen Verwaltungsvorschriften nicht ausdrücklich als beihilfefähig verzeichnet sind oder die sogar ausdrücklich als nichtbeihilfefähig bezeichnet werden, zur Anerkennung der Beihilfefähigkeit verpflichtet, wenn anderenfalls die ihm obliegende Ermessensentscheidung über die Beihilfefähigkeit mit dem Gebot der Fürsorgepflicht und dem in diesen Beihilfevorschriften zum Ausdruck kommenden "Hilfsprogramm" nicht in Einklang zu bringen wäre (BVerwG, Urteile vom 02. Juli 1970, ZBR 1971, 23; vom 12. und 30. Juni 1985, NVwZ 1985, 909 und 417 sowie bereits Urteil des Senats vom 09. Juli 1969, ZBR 1969, 384).
  • BVerwG, 23.03.1972 - VI C 27.69

    Aufwendungen für die Annahme eines Kindes an Kindes statt - Annahme an Kindes

    Etwas anderes kann entgegen der Auffassung der Revision auch nicht aus den - zum Teil bereits oben erwähnten - Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1965 (BVerwGE 22, 160), vom 12. Juni 1967 (BVerwGE 27, 189), vom 2. Juli 1970 - BVerwG II C 101.67 - und vom 3. September 1970 (BVerwGE 36, 53) hergeleitet werden.
  • OVG Bremen, 15.12.1999 - 2 A 112/99

    Zum Anspruch auf Beihilfe für ein Elektromobil

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2008 - 6 A 5167/05

    Beihilfefähigkeit eines Dreirads und Einstufung desselben als beihilfefähige

    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, auf die sich der Kläger zur Begründung des Zulassungsgrundes gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO beruft, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1970 - II C 101.67 -, ZBR 1971, 23, ergibt sich nichts anderes.
  • VG Düsseldorf, 27.08.2002 - 26 K 6990/01

    Anspruch auf eine Beihilfe zu den Aufwendungen für ein Vitaminpräparat ;

    Um als Heilmittel für eine kranke Person anerkannt zu werden, ist entsprechend dem Sinn und Zweck der beihilferechtlichen Regelungen, nämlich nur notwendige Aufwendungen in angemessenem Umfang in Krankheitsfällen zu bezuschussen (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVO), in der Regel zu fordern, dass durch den ärztlich verordneten Gebrauch des Mittels bei ständiger Benutzung Heilerfolge erzielt werden können und der Gebrauch mithin wesentlicher Bestandteil der Heilbehandlung ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1970 - II C 101.67 -, DöD 1970, 210 (211).
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